Geschichten aus der Provinz

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Kinderpornos auf dem PC - Ein Vater vor Gericht

Der Pädo-Beamte

Gut in den 40-ern, kleiner Beamter, ein unscheinbares schmales Handtuch, sass er gestern auf der Anklagebank im Amtsgericht, der Vater einer siebenjährigen Tochter. Kinder-Pornos hatte er sich aus dem Internet heruntergeladen, Fotos sexueller Perversitäten, erzwungen an Wehrlosen.

"Ich hab' mir gar keine Gedanken darüber gemacht, was das ist", sagte der Schmächtige, "für mich waren das ganz normale pornographische Bilder".

Das Denken setzte offenbar erst ein, als die Polizei in der Wohnung stand, ziemlich genau zwei Jahre vor diesem Gerichtstermin war das schon. Von 155 sicher gestellten Bildern spricht die Anklage, die erzwungenen Geschlechtsverkehr an Kindern zeigen; unumwunden gibt der Angeklagte das auch zu.

Wie man denn an so etwas komme, will der Richter wissen - purer Zufall, sagt der Angeklagte, "ich surfe ziemlich viel, da kommt man fast zwangsläufig drauf".

Gar so "zwangsläufig" war's womöglich doch nicht: Seine Kreditkartennummer habe er angeben müssen, ein Passwort dafür bekommen, und erst dann sei der Zugriff "auf ein ganzes Netz, viele hundert Anbieter" von Foto-Lieferanten (über einen kam die Polizei auf die "Kunden"-Adresse) frei gewesen. Und auch der "Zufall" kam wohl nicht von ungefähr: "Ich hab' einfach pornographische Bilder gesucht", sagt der Viel-Surfer. Davon habe er in der Tat "große Mengen" auf der Festplatte seines PC gehabt, sagt er, den Weg zu den Dateien habe er der Polizei sogar gezeigt.

Die bei ihm gefundenen Foto-Ausdrucke der Kinderschändungen? Das seien Tests gewesen, sagt der Angeklagte, "ich habe einfach rumgespielt mit Bildern, um zu testen, wie die Druckqualität ist". Alles eigentlich für den Papierkorb - aber ich hab' da so Probleme mit dem Wegwerfen".

Wegen "Verbreitung pornographischer Schriften" sei eine Strafe bis zu einem Jahr Haft möglich, erläuterte der Richter, 30 Tagessätze zu je 35 Euro, wie auch von der Staatsanwaltschaft gefordert, wurden es schließlich, die Annahme des Urteils wollten sich Angeklagter und Anwalt "noch einmal überlegen".

Peter J. Gollnik
(März 2004)



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