Geschichten aus der Provinz

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Die Signale falsch gedeutet - Bewährung

Der Alkohol und der Sex

“Mit Gewalt sexuelle Handlungen erzwungen” zu haben, warf die Anklage dem 37-Jährigen vor.

Was sich am 13. Oktober in der Wohnung seines Opfers, einer jungen Frau aus der Kreisstadt, abgespielt hatte, musste gestern aber nicht öffentlich und haarklein vor dem Schöffengericht ausgebreitet werden.

Solche Arrangements gibt es: Unumwunden gab der aus U-Haft vorgeführte Angeklagte alle Vorwürfe zu. Was sowohl die Wahrheitsfindung kurz machte, als auch der zum Opfer gewordenen jungen Frau die ausführliche Schilderung der an ihr erzwungenen Handlungen ersparte.

Kurz erzählt hatte der Angeklagte bei ihr seinen Geburtstag begangen, mit viel Alkohol; im Laufe des Beisammenseins (es war nicht der erste Besuch) verließ die Frau das Zimmer, um zu duschen – was wohl falsch gedeutet wurde: Ihr Gast zog sich aus, kam hinterher, erzwang im Folgenden mehrfach sexuelle Handlungen.

Zwischen zwei und drei Promille Alkohol dürfte er im Blut gehabt haben; um den Alkohol drehte sich denn auch viel: Mehrfach habe der 37-Jährige versucht, davon los zu kommen, so sein Anwalt. “Mit Alkohol umgehen, das konnten Sie nicht”, sagte der Vorsitzende Richter später in seiner Urteilsbegründung: “Deshalb haben Sie die Signale auch falsch gedeutet”.

Die Staatsanwältin hatte vorher zwei Jahre Haft gefordert, unter Würdigung, dass der Angeklagte mit seinem Geständnis “dem Opfer viel erspart” habe. “Wenn auch unter größten Bedenken” (es gab bereits eine einschlägige Haftstrafe) zeigte sie sich mit Bewährung einverstanden – unter der Bedingung, dass der Angeklagte sich einer Alkoholtherapie unterwerfen werde. Nebenkläger (“mit ganz erheblichen Bauchschmerzen”) und Verteidiger zeigten sich gleichermaßen nicht abgeneigt.

Das Urteil: Zwei Jahre Haft, auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, mit der Auflage, sich stationär einer Entwöhnung zu unterziehen, außerdem dem Verbot, sich seinem Opfer zu nähern. Noch im Gerichtssaal verzichteten alle Beteiligten auf Rechtsmittel dagegen.

Peter J. Gollnik (Jan. 2004)



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